Ärger im Urlaub? Geld zurück!

Ansprüche bei Reisemängel im Urlaub

Sommer, Sonne, Strand und Urlaub. Es ist wieder soweit – der Sommerurlaub und damit die schönste Zeit im Jahr steht bei vielen schon wieder vor der Tür!

 

Einfach mal Abschalten und die Seele baumeln lassen, sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen und gutes Essen genießen. So die Vorstellung. Doch nicht jeder hat so viel Glück, einen sorgenfreien Urlaub genießen zu können. Was wenn der Flieger zu spät kommt, Anschlusszüge verpasst werden oder der Sandstrand nicht wie angegeben nur 200 m vom Hotel entfernt liegt?

 

In diesem Beitrag zeigen wir euch bei welchen Reisemängeln ihr eine Chance auf Reisepreisminderung habt und auf was zu achten ist, um später im Ernstfall auch wirklich Geld zurück zu erhalten.

 

 

Was führt zu einer Reisepreisminderung?

Wir zeigen euch ein paar Reisemängel, bei denen ihr gute Chancen habt, etwas Geld zurück zu erhalten. Dabei sehen wir uns die zwei Kategorien Reisemängel bei An- und Abreise sowie Reisemängel beim Aufenthalt genauer an.

Ganz wichtig: Einen Anspruch auf Reisepreisminderung bei Reisemängel hat man nur bei Pauschalreisen.

 

 

REISEMÄNGEL BEI DER AN- UND ABREISE

Verspätete Flieger, Gepäckverlust und Anschlusszüge. Bei der An- und Abreise kann leider einiges schiefgehen. Wir haben uns ein paar Vorfälle herausgesucht, die schon mal eintreten können.

 

1. Flugverzögerung

Wer kennt es nicht? Man ist pünktlich am Flughafen und dann die Nachricht, dass sich der Flug verspätet. Bei ein paar Minuten oder gar einer Stunde ist das verkraftbar, was aber wenn es länger dauert?

 

a) Wenn sich die Flugzeiten oder der Flughafen ändert und dies von vertraglichen Vereinbarungen abweicht und dazu führt, dass sich die Reisedauer um einen Tag verringert, könnt ihr bis zu 100% des Tagesreisepreises zurückerhalten.

 

b) Bei einer Vorverlegung des Fluges auf eine Zeit zwischen 24 und 6 Uhr spricht man von Störung der Nachtruhe was dazu führt, dass bis zu 75 – 87% des Tagesreisepreises zurückgefordert werden kann.

 

c) Verzögerung des Hin- oder Rückfluges um mehr als 4 Stunden. Ab der fünften Stunde könnt ihr pro weitere Stunde 5% des Tagesreisepreises zurückbekommen.

 

2. Gepäckverspätung/ -verlust

Der Horror einer jeden Frau: Urlaub und das Gepäck geht verloren! Bei welchen Fällen habt ihr auch wirklich Anspruch auf eine Preisminderung?

 

a) Fehlt euch das Gepäck während des gesamten Urlaubs, so erhaltet ihr bis zu 30% des Reisepreises zurück. Bei Schiffreisenden sind es sogar bis zu 50%.

 

b) Falls euer Gepäck z. B. erst nach 2 Tagen ankommt, habt ihr Anspruch auf bis zu 35% des Tagespreises pro betroffenen Tag. Die Prozentzahl bezieht sich auf eine Reisezeit von 10 Tagen.

 

Glück für Alle, die wie geplant am Urlaubsort ankommen. Aber auch hier lauern Reisemängel, die einem den Urlaub vermiesen können. Auch in der Kategorie Reisemängel beim Aufenthalt haben wir uns ein paar Fälle genauer angesehen.

 

 

REISEMÄNGEL BEIM AUFENTHALT

Renovierungsarbeiten, Baulärm, ein verschmutzter Pool und und und. Leider kann man beim Aufenthalt in einem Hotel öfter ins Fettnäpfchen treten. Um nicht Geld für einen unzufriedenstellenden Aufenthalt zu bezahlen, sehen wir uns ein paar Mängel an, bei denen ihr Geld zurück erhalten könnt.

 

1. Nicht fertig gestelltes Hotel

a) Ist das Hotel bis auf einige Zimmer nicht fertig gestellt und seid ihr von erheblichen Baulärm geplagt, sind Sport- und Freizeitanlagen nicht benutzbar und ist ein Animationsangebot noch nicht verfügbar, ist eine Reisepreisminderung von bis zu 100% des Tagesreisepreises möglich.

 

b) Folgende Kriterien bei nicht fertig gestellten Hotels können außerdem zu einer Preisminderung von bis zu 75% führen: Baulärm, Restaurant geschlossen, Essen nur in der Strandbar, Pools nicht fertig, Bauschutt am Strand und Unterbringung im halbfertigen Bungalow.

 

c) Sind wesentliche Einrichtungen des Hotels nicht nutzbar und ihr seid lärmintensiven Baumaßnahmen von 6 – 1:30 Uhr ausgesetzt, können bis zu 60% des Tagespreises möglich sein.

 

2. Pool + Strand

a) Die gesamte Pool-Landschaft ist wegen Bauarbeiten nicht nutzbar. Hier könnt ihr bis zu 15% des Tagesreisepreises pro betroffenem Urlaubstag zurückerhalten.

 

b) Im Katalog wurde ein Hallenbad angegeben, in Wirklichkeit fehlt dieses allerdings. In diesem Fall ist eine Minderung von bis zu 10% möglich.

 

c) Der Veranstalter hat von einem Sandstrand geschwärmt, tatsächlich handelt es sich allerdings um einen Kiesstrand. Auch hier können bis zu 10% des Reisepreises zurückgefordert werden.

 

d) Die Strandentfernung ist größer als im Katalog angegeben. Je nach Abweichung der Katalogangabe sind zwischen 5 und 15% Reisepreisminderung möglich.

 

Ihr merkt, es gibt vielzählige Gründe um eine Reisepreisminderung zu beantragen. Der ADAC hat eine Übersicht über bundesweite Rechtsprechungen zur Reisepreisminderung erstellt. Hier könnt ihr euch gerne einmal durchklicken um noch mehr erfahren.

 

 

 

Aber wie bekommt ihr jetzt euer Geld zurück?

Um eine Chance auf eine Rückzahlung bei einem Reisemangel zu haben, müsst ihr noch vor Ort tätig werden. Was zu beachten ist, zeigen wir euch jetzt.

 

1. Sobald ein Mangel festgestellt wurde, müsst ihr eure Reiseleitung darüber informieren und auf den Mangel hinweisen. Wichtig: Es muss die Reiseleitung sein, nicht das Hotelpersonal!

 

2. Nachdem ihr die Reiseleitung darüber informiert habt, muss sich diese darum kümmern den Mangel zu beheben. Also euch z. B. ein neues Zimmer mit funktionierender Klimaanlage zur Verfügung stellen. Für die Behebung müsst ihr der Reiseleitung eine angemessene Zeit einräumen. Was bedeutet angemessen? Je nach Reisemangel sind das ein bis drei Tage. Tipp: Lasst euch die Mängelanzeige schriftlich von der Reiseleitung bestätigen.

 

3. Wenn nach der Frist nichts passiert ist, gilt es Beweise zu sammeln. Mittlerweile geht das dank Smartphone recht einfach. Also schießt Fotos, sucht euch Zeugen oder Reisende, die dasselbe Problem haben und notiert euch Gesprächsprotokolle.

 

4. Nach der Reise müssen die Mängel dem Reiseveranstalter vorgezeigt werden. Diese Anzeige muss binnen einem Monat geschehen. Das macht ihr am besten schriftlich per Einschreiben oder Fax!

 

Der ADAC bietet für die Anzeige von Reisemängel ein klasse Formular, welches ihr verwendet könnt.

 

Selbstverständlich muss jeder Fall immer individuell betrachtet werden. Wir können nicht garantieren, dass ihr für die genannten Fälle auch wirklich eine Reisepreisminderung bekommt. Wenn ihr euch aber an unsere Tipps haltet, habt ihr gute Chancen, dass euch der Reiseveranstalter für die Reisemängel Geld zurückbezahlt.

 

Vorsicht aber, wenn euch der Reiseveranstalter einen Scheck ausschreibt und ihr diesen widerspruchslos einlöst. Sobald dieser eingelöst wird, verliert ihr nämlich weitergehende Ansprüche. Nehmt den Scheck also nicht an, wenn ihr nicht einverstanden seid mit der Preisminderung.

 

 

Wir hoffen natürlich, dass ihr all diese Tipps nicht benötigt und euer nächster Urlaub reibungslos und erholsam von statten geht!

 

Alle, die noch auf der Suche nach einem schönen Fleckchen sind, schaut doch gerne mal in unserer Hotel-Kategorie vorbei, vielleicht ist etwas Passendes dabei!

 

Wir wünschen euch auf jeden Fall einen schönen Sommerurlaub! Legt die Füße hoch und vergesst einfach mal den Alltag.


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